Ein Steuerfreibetrag ist Ermessungsgrenze der die Steuergrundlage mindert. Bei Überschreitung des Steuerfreibetrags müssen nur Einnahmen verteuert werden, die übern diesen hinausgehen. Die Steuerlandschaft ist hierzulande bekanntermaßen nicht besonders übersichtlich. Gerade bei den Freibeträgen gibt es die unterschiedlichsten Regelungen, die man allerdings kennen sollte, wenn nicht freiwillig zu viel Geld an die Finanzbehörden zahlen will.
Da wäre zum Beispiel der Sparerfreibetrag. Bis Ende 2008 betrug Dieser 750 Euro Jährlich. In der Praxis wurden aber meist noch 51 Euro Werbungskostenpauschale hinzugezogen, was einen Gesamtbetrag von 801 Euro ergab. Dies wurde nun um Jahr 2009 geändert und zum so genannten Sparer-Pauschalbetrag in der Höhe von 801 Euro zusammengefasst.
Auch für Selbständige gibt es verschiedene Steuerfreibeträge. Ein von ihnen ist in der Kleinunternehmerregelung definiert. Personengesellschaften und Einzelunternehmer können nach dieser Regelung jährlich 24.500 Euro im Gewerbeertrag aufweisen, bevor sie zur Abgabe der Gewerbesteuer verpflichtet sind.
Ein weiterer Freibetrag der für viele Deutsche von Interesse ist, ist der Kinderfreibetrag, der regelt wie viel jedes Kind einer Familie steuerfrei dazuverdienen darf, ohne dass den Eltern das Kindergeld gestrichen wird. Dieser Freibetrag liegt im Jahre 2009 bei 6.024 Euro je Kind. Allerdings können zusätzlich noch eine Werbungskostenpauschale geltend gemacht werden und bestimmte für die Einkünfte notwendige Anschaffungen und Kosten von dem Verdienst des Kindes abgezogen werden.
Es gibt noch zahlreiche andere Freibeträge im Dschungel des deutschen Steuersystems. Dazu zählen Steuerfreibeträge für Schenkungen, Erbschaft, Rabatte, Ausbildung und vieles mehr. Wer in komplexen Finanzsituationen lebt oder offene Fragen hat, der sollte im Zweifel Hilfe bei einem Steuerberater suchen und sich gut zu diesem Thema beraten lassen.
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Eine Alternative zum Steuerberater sind, zumindest für Arbeitnehmer und Rentner, die Lohnsteuerhilfevereine. Diese stehen bei Fragen zu Freibeträgen ebenfalls mit Rat und Tat zur Seite.
Die Lohnsteuerhilfevereine sind in zwei Verbänden organisiert. Die Verbände, beide mit Sitz in Berlin, sind der BDL – Bundesverband der Lohnsteuerhilfevereine e.V., gegründet im Jahr 1973, und der NVL – Neuer Verband der Lohnsteuerhilfevereine e.V., gegründet im Jahr 1993. In den beiden Verbänden sind fast 300 Lohnsteuerhilfevereine organisiert, die bundesweit mehr als 2,8 Millionen Mitglieder betreuen.
Kommentar: Dirk Pohlmann – 17. März 2011 @ 23:12